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30.11.2018 | Eltern-Kind-Büro bei Perschmann

Eltern Kind Büro bei Perschmann

Perschmann setzt auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

Ist die Kinderbetreuung kurzfristig nicht gesichert? Kein Problem, dann können Mitarbeiter im Bereich der Verwaltung bei Perschmann den Nachwuchs mit zur Arbeit bringen und das Eltern-Kind-Büro nutzen. Dies ist nur ein Baustein für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die der Werkzeugsystemanbieter mit Stammsitz in Braunschweig-Wenden seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht. Verantwortungsvolles Handeln ist bei Perschmann ein fester Bestandteil der über 150-jährigen Firmentradition. Sprachen frühere Generationen vom „ehrbaren Kaufmann“, folgt das Unternehmen heute einem modernen Leitbild für eine verantwortliche Unternehmensführung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Mitarbeiterbindung, besonderes Augenmerk erfährt dabei das familiäre Umfeld.

 

Von der Verpflegung in der firmeneigenen Kantine über das betriebliche Gesundheitsmanagement mit dem Mitarbeiterprogramm „Fit for Orange“ bis hin zu Ausflügen für die gesamte Familie: Die über 500 Beschäftigten der Perschmann-Gruppe profitieren von einer besonders mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur. Karriere und Familie stellen keinen Widerspruch dar. So profitieren junge Eltern von einer individuellen Regelung zur Elternzeit: 2017 nahmen allein sieben Väter diese Auszeit für die Familie in Anspruch. Weitere Maßnahmen und Sonderkonditionen unterstützen die Mitarbeiter, wie beispielsweise ein Kinderbetreuungszuschuss, flexible Arbeitszeiten, individuelle Teilzeitarbeit auch für Führungskräfte sowie die Möglichkeit zum Home-Office, sofern es der Tätigkeitsbereich zulässt. „Unsere Beschäftigten sind das wertvollste Gut, darum liegt uns ihr Wohl beruflich wie privat am Herzen“, betont Geschäftsführer und Inhaber Justus Perschmann. Die konsequente Umsetzung dieses Ansatzes ist erfolgreich: So verzeichnet das Unternehmen eine sehr geringe Fluktuation in der Belegschaft, gleichzeitig liegt die durchschnittliche Firmenzugehörigkeit bei zwölf Jahren.