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21.04.2018 | Gut zu hören – Im Gespräch mit unserem PSA-Experten Lars Etterich

Gehörschutz Fachberatung von Hoffmann Group Perschmann PSA Fachberater

Herr Etterich, Sie sind seit 2017 PSA-Fachberater bei der Firma Perschmann. Warum ist Ihrer Meinung nach betrieblicher Gehörschutz so wichtig?

Starke Lärmeinwirkung oder dauerhafter Lärm kann nicht nur krankmachen, sondern auch die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen. Durch Lärm kann eine sogenannte Lärmschwerhörigkeit entstehen.

 

Was genau ist eine Lärmschwerhörigkeit?

Bei Dauerbelastungen durch sehr laute Geräusche kommt es zu einer Beeinträchtigung der Sauerstoffversorgung und des Stoffwechsels der begrenzten Haarzellen im Ohr. Dadurch wird deren Funktion dauerhaft gestört. Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der führenden Berufskrankheiten in Deutschland. Etwa ein Sechstel aller bestätigten Fälle von Berufskrankheiten sind lärmbedingt. Dazu muss man wissen, dass Lärmschwerhörigkeit nicht heilbar ist, aber zu 100% vermeidbar.

 

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden?

Der Grenzwert für das Auftreten einer chronischen Lärmschwerhörigkeit liegt bei einer Lärmbelästigung von 85 Dezibel über einen Zeitraum von acht Stunden pro Tag. Den Schutz von Arbeitnehmern in einem lärmbelasteten Arbeitsumfeld regelt die EG Lärmschutz Richtlinie 2003/10/EG. Hier ist eindeutig festgelegt, dass ab 80 Dezibel ein Gehörschutz vom Arbeitgeber gestellt werden muss und schon ab 85 Dezibel ein geeigneter Gehörschutz vom Arbeitnehmer getragen werden muss.

 

Das TOP-Prinzip zeigt dabei verschiedene Maßnahmen auf:

T steht für Technische Lösungen, wie zum Beispiel lärmarme Maschinen oder raumakustische Maßnahmen.

O steht für Organisatorische Maßnahmen, das heißt das lärmintensive Arbeiten auf bestimmte Zeiten zu beschränken.

P steht für Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, also geeignete Gehörschützer.

Hoffmann Group Perschmann PSA Fachberater Gehörschutz

Woher weiß ich, ob der Lärmpegel gefährlich ist?

Gefährlichem Lärm sind wir überall ausgesetzt! Die „Ohr-Regel“ gibt eine gute Hilfestellung. Wenn Sie in einem Meter Abstand Ihr Gegenüber anschreien müssen, liegt der Lärmpegel meist oberhalb von 85 Dezibel und Sie sollten Gehörschutz tragen.

 

Um Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden durch Lärm langfristig zu schützen, hat die Europäische Union in einer neuen PSA-Verordnung den Gehörschutz in der Risiko-Kategorie hochgestuft. Was besagt diese neue Verordnung (EU) 2016/425?

Die neue PSA-Verordnung ersetzt zum 21. April 2018 die bisherige Richtlinie 89/686/EGW. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch nach der neuen Verordnung zertifiziert – Produkte, die noch der „alten“ EWG-Richtlinie entsprechen, dürfen aber noch bis März 2019 in Verkehr gebracht werden.

Welche Änderungen wird es mit dem Gesetz konkret geben?

Die wichtigste Änderung ist: Schädlicher Lärm ist mit der neuen Verordnung offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt und fällt somit unter die Risiko-Kategorie III.

 

Sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von der neuen Verordnung betroffen?

Auswirkungen hat diese Änderung hauptsächlich für die PSA-Hersteller. Diese müssen sich in Zukunft strengeren und regelmäßigeren Qualitätssicherungen unterziehen, um neben der Qualitätskontrolle auch die nachhaltige Qualitätssicherung gewährleisten zu können. Des Weiteren muss die neue CE-Kennzeichnung und die Schutzwirkung auf allen Produkten (soweit möglich) sowie auf den Produktverpackungen angebracht werden.

 

Wie können Sie als PSA-Experte im Hinblick auf Gehörschutz und die neue Verordnung (EU) 2016/425 den Betrieben und Sicherheitsbeauftragten die notwendige Hilfestellung geben?

Hier gilt, was ohnehin schon immer gelten sollte: Jeder Mitarbeiter muss das Thema ernst nehmen!

Kategorie III umfasst ausschließlich Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen, wie Tod, oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Die Zuordnung von Lärm in diese Kategorie zeigt betroffenen Mitarbeitern unmissverständlich auf, wie wichtig der Schutz vor gefährlichem Lärm ist.

Sicherheitsbeauftragte müssen sehr genau darauf achten, Gehörschutzprodukte nur von Herstellern zu beziehen, die die Auflagen der neuen PSA-Verordnung ab Inkrafttreten einhalten.

 

Welche Produkte können Sie im Bereich Gehörschutz empfehlen?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

 

– Lärmpegel, Lärmquelle und Geräuschklasse

– Persönlichem Empfinden (wie angenehm ist der Gehörschutz für mich im oder am Ohr)

– Tragen von Kombinationen (darf nicht den Gehörschutz beeinflussen, wie etwa durch eine Bügelbrille)

– Hygiene (zum Beispiel ein schmutziger Arbeitsplatz)

 

Es gibt eine große Auswahl an geeigneten Gehörschutzvarianten bei uns im PSA-Sortiment: Vom Gehörschutzstöpsel (Ein-und Mehrweg) über Bügelgehörschutz bis hin zu Kapselgehörschutz (passiver oder mit Spezialfunktion auch aktiver Kapselgehörschutz).

 

Wie können Ihre Kunden Kontakt zu Ihnen und Ihren Kollegen aufnehmen, um eine persönliche Beratung zu bekommen?

Wir haben PSA-Hotlines für unsere Standorte in Braunschweig (+49 5307 933-350) und Berlin (+49 30 551506-350).
Wir freuen uns über Ihren Anruf und stehen persönlich für Fragen rund ums Thema PSA zur Verfügung.